Lehrgangsvoraussetzungen
Diese berufsbegleitende Weiterbildung ist nicht an Zulassungsvoraussetzungen gebunden und steht allen Interessierten offen, günstig ist aber eine Tätigkeit in der Versicherungsbranche.
Prüfungsvoraussetzungen
Die Fortbildung schließen Sie mit einer IHK-Prüfung ab. Zur Prüfung ist zugelassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.